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Neue Coronaverordnung

L&A • Aug. 15, 2021

Ab Montag 16.08.2021 gelten beim Betreten des Fitnesszentrum die 3G Regel

  • einem negativen POC-Test aus einem Schnelltest-Zentrum mit schriftlicher Bestätigung, nicht älter als 24 Stunden, vorlegen
  • einen Selbsttest (selbst mitzubringen) im Fitnesszentrum unter Aufsicht von geschultem Personal durchführen
  • einen Impfpass in originaler oder digitaler Form, auf dem die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt (bei Johnson & Johnson ist nur eine Impfung erforderlich) vorlegen
  • einen Impfpass in originaler oder digitaler Form mit einfacher Impfung nach auskurierter Corona-Infektion (die Infektion muss mittels PCR-Test nachgewiesen werden, der älter als 6 Monate sein muss, wahlweise ist ein Vermerk im Impfpass) vorlegen
  • oder einen Nachweis einer auskurierten Corona-Infektion mittels positivem PCR – Test, der mindestens 28 Tage alt, jedoch max. 6 Monate alt ist, vorlegen


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Ab 22.12.21 immer mittwochs von 17.45 - 18.30 Uhr
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Wir freuen uns auf euch!
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