Neue Coronaverordnung
L&A • 15. August 2021
Ab Montag 16.08.2021 gelten beim Betreten des Fitnesszentrum die 3G Regel

- einem negativen POC-Test aus einem Schnelltest-Zentrum mit schriftlicher Bestätigung, nicht älter als 24 Stunden, vorlegen
- einen Selbsttest (selbst mitzubringen) im Fitnesszentrum unter Aufsicht von geschultem Personal durchführen
- einen Impfpass in originaler oder digitaler Form, auf dem die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt (bei Johnson & Johnson ist nur eine Impfung erforderlich) vorlegen
- einen Impfpass in originaler oder digitaler Form mit einfacher Impfung nach auskurierter Corona-Infektion (die Infektion muss mittels PCR-Test nachgewiesen werden, der älter als 6 Monate sein muss, wahlweise ist ein Vermerk im Impfpass) vorlegen
- oder einen Nachweis einer auskurierten Corona-Infektion mittels positivem PCR – Test, der mindestens 28 Tage alt, jedoch max. 6 Monate alt ist, vorlegen